Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hildesheim stellen mir meine Mandanten regelmäßig die Frage nach den möglichen Folgen einer ihnen vorgeworfenen Straftat. Sie fürchten eine Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe, was allerdings nicht immer zutrifft. Neben dieser klassischen Beendigung des Strafverfahrens stehen der Staatsanwaltschaft und dem Gericht nämlich auch andere Möglichkeiten zur Verfügung, wie der Prozess zum Ende gelangen kann.
So gehört es als Rechtsanwalt stets zu meiner Aufgabe, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung anzuregen und so eine für meine Mandanten belastende Hauptverhandlung zu vermeiden.
Wann kann das Verfahren eingestellt werden?
Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelt, sobald ein sogenannter Anfangsverdacht vorliegt. Auf diese Weise gerät der Betroffene in das Visier der Strafverfolgung und gilt von nun an als Beschuldigter. Täter ist er jedoch noch lange nicht, da bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung noch die Unschuldsvermutung gilt.
Oftmals reichen die ermittelten Informationen nicht aus, um den Verdacht einer Straftat zu untermauern. Ist die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs höher als die der Verurteilung, darf kein Hauptverfahren vor dem Strafgericht stattfinden. Dies führt zur Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit, ein Strafverfahren dann einzustellen, wenn die vermeintliche Schuld des Betroffenen als gering einzustufen ist. Hierbei kann eine Anregung durch mich als Strafverteidiger in Hildesheim bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht weiterhelfen.
In einigen Fällen ist sogar eine Einstellung gegen Geldzahlung möglich. Diese kann beispielsweise an einen gemeinnützigen Verein erfolgen. Zwar muss der Beschuldigte hierbei zahlen, allerdings handelt es sich nicht um eine Geldstrafe, sondern um eine Auflage. Diese rechtliche Unterscheidung ist insofern von Bedeutung, eine solche Einstellung grundsätzlich nicht im Führungszeugnis eingetragen wird. Der Beschuldigte gilt also weiterhin als nicht vorbestraft.
Was gilt im Jugendstrafverfahren?
Das Jugendstrafrecht zeichnet sich durch ganz eigene prozessuale Besonderheiten aus, die mir als Strafverteidiger in Hildesheim einen großen Handlungsspielraum geben. Anders als im „Erwachsenenstrafrecht“ steht nicht die Tat, sondern die Täterpersönlichkeit des Jugendlichen im Vordergrund. Dies hängt damit zusammen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers der sogenannte Erziehungsgedanke an oberster Stelle steht. Dies führt oftmals dazu, dass die Strafverfahren gegen Jugendliche mit Einstellungen enden. Typisch sind dabei in einfachen Fällen beispielsweise Ermahnungen durch den Jugendrichter. Aber auch bei schwereren Vorwürfen kann das Verfahren etwa durch die Auferlegung von Arbeitsstunden eingestellt werden.
Fazit
Falls Sie sich fragen, ob in Ihrem Fall eine entsprechende Vorgehensweise möglich ist, können sie mich als Fachanwalt für Strafrecht in Hildesheim gerne jederzeit kontaktieren. Hierfür biete ich Ihnen ein kostenloses Ersteinschätzung an. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen als Strafverteidiger in Hildesheim gerne zur Verfügung.
Comments