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Freispruch trotz Drogenbesitz: Fachanwalt für Strafrecht Isik

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein Bereich des deutschen Rechtssystems, der in den letzten Jahren aufgrund der kontroversen Debatte über die Legalisierung von Cannabis stark in den Fokus gerückt ist. Als Fachanwalt für Strafrecht in Hildesheim und Hannover, spezialisiert auf Betäubungsmittelstrafrecht, möchte ich heute über einen bemerkenswerten Fall berichten, in dem es zu einem Freispruch trotz des nachgewiesenen Drogenbesitzes von Cannabis kam.


Die Veränderung im Umgang mit "leichten Betäubungsmitteln"

In der Vergangenheit führte der Besitz von geringen Mengen von Betäubungsmitteln wie Cannabis nicht selten zu strafrechtlichen Konsequenzen. Für mich als Strafverteidiger in Hildesheim und Hannover ein Tagesgeschäft.

In einer Zeit, in der die Diskussion über die Legalisierung von Cannabis immer lauter wird, hat sich auch im Strafrecht der Umgang mit solchen "leichten Betäubungsmitteln" verändert. Ein erfahrener Strafverteidiger, der sich auf Betäubungsmittelstrafrecht spezialisiert hat, kann oft die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit erreichen.


Eigenbedarf beim Drogenbesitz und Absehen von der Strafverfolgung

Nicht nur bei Cannabis, sondern auch bei geringen Mengen härterer Drogen wie Kokain, Ecstasy, Amphetamin oder Speed, kann bei Vorliegen von Eigenbedarf eine Strafverfolgung vermieden werden. Dies zeigt, dass die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts für Drogendelikte in solchen Fällen von entscheidender Bedeutung sein kann.


Der Fall des chronischen Schmerzpatienten

Ein besonders interessanter Fall involvierte einen chronischen Schmerzpatienten. Während einer Hausdurchsuchung wurden in seiner Wohnung zehn Hanfpflanzen gefunden. Der Angeklagte gab an, das gewonnene THC ausschließlich zur Selbstmedikation zu nutzen. Obwohl er die Erlaubnis hatte, Medizin-Cannabisblüten zu erwerben, besaß er keine Erlaubnis für den Anbau von Hanfpflanzen. Die Beantragung der Erlaubnis war zwar erfolgt, aber noch nicht beschieden worden. Der Richter sah den Angeklagten hinsichtlich des Besitzes und Anbaus von Cannabis als entschuldigt an. Die Begründung war, dass der Angeklagte eine gegenwärtige Gefahr für seine Gesundheit durch den Anbau abgewendet hatte. Seine chronischen Schmerzen hätten nicht auf andere Weise gelindert werden können. Für den medizinischen Cannabis hätte er das Doppelte seiner monatlichen Sozialleistung aufbringen müssen, was er sich finanziell nicht leisten konnte. Das Amtsgericht begründete den Freispruch mit einer ausführlichen Begründung und führte einen entschuldigenden Notstand an.


Vorwurf Drogen – Einstellung möglich?

Es ist erwähnenswert, dass bereits in der Vergangenheit ähnliche Fälle zu Freisprüchen vor anderen Amtsgerichten geführt haben. In einem Fall bescheinigte das Gericht dem Beschuldigten sogar einen rechtfertigenden Notstand. Diese Fälle unterstreichen die Tatsache, dass nicht jede Anklage wegen des Besitzes und der Herstellung von Betäubungsmitteln zwangsläufig in einer Verurteilung enden muss. Eine kompetente Strafverteidigung, insbesondere durch einen Fachanwalt für Strafrecht, kann oft starke Argumente vorbringen, um mögliche Strafen drastisch zu reduzieren oder sogar gänzlich zu verhindern.

Vorladung Polizei wegen Drogen – was tun?

Wenn Sie mit dem Vorwurf des BTM-Besitzes konfrontiert sind, ist es von größter Wichtigkeit, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt für Betäubungsmittel zu kontaktieren. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Hildesheim und Hannover oder anderswo kann bereits im Ermittlungsverfahren prüfen, ob die Durchsuchung Ihrer Wohnung rechtmäßig war. Immer wieder stelle ich als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hildesheim und Hannover fest, dass Durchsuchungen unrechtmäßig erfolgt sind. Es ist daher grundsätzlich zu empfehlen, einen Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht einzuschalten. Als erfahrender Strafverteidiger in Hildesheim und Hannover stehe ich gerne für eine erste kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.



Foto: Adobe Stock - 341400451 - N. Theiss

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