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Pflichtverteidiger

  • Dogukan Isik
  • 21. Apr.
  • 6 Min. Lesezeit

Die Pflichtverteidigung, auch als „notwendige Verteidigung“ bekannt, gewährleistet, dass jeder Beschuldigte eine faire Verteidigung erhält und seine Verfahrensrechte effektiv ausüben kann. Als Anwalt für Strafrecht in Hildesheim und Hannover vertrete ich viele meiner Mandanten als Pflichtverteidiger.  Die Pflichtverteidigung ist darauf ausgerichtet, jedem Beschuldigten, unabhängig von finanziellen Mitteln oder seinem Wissensstand in Rechtsfragen, eine angemessene Verteidigung zu ermöglichen. Als Strafverteidiger in Hildesheim ist es mein Ziel, sicherzustellen, dass jeder Beschuldigte im Prozess angemessen vertreten wird, unabhängig von seinen persönlichen Ressourcen. 


Wann gibt es einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger

Die gängige Annahme, dass ein Pflichtverteidiger immer dann bestellt wird, wenn sich der Angeklagte keinen Anwalt leisten kann, entspricht nicht der Realität in Deutschland. Vielmehr steht das Recht auf einen Pflichtverteidiger nur in Fällen der sogenannten notwendigen Verteidigung zu, wie in § 140 StPO festgelegt. Dabei hat der Gesetzgeber spezifische Kriterien für diese Fälle definiert:


- Gemäß § 140 Abs. 1 StPO liegt eine notwendige Verteidigung beispielsweise vor, wenn:

  - die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht erwartet wird (was normalerweise der Fall ist, wenn die Straferwartung über 2 Jahren liegt),

  - dem Beschuldigten ein vorgeworfen wird (also jede Tat die mindestens mit einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird),

  - der Beschuldigte sich in Untersuchungshaft befindet,

  - das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann,

  - zu erwarten ist, dass ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird,

  - der Widerruf der Bewährung droht.

- Gemäß § 140 Abs. 2 StPO wird ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn die Verteidigung geboten ist aufgrund von:

  - der Schwere der Tat,

  - der zu erwartenden schweren Rechtsfolge (in der Regel bei einer Straferwartung von über einem Jahr),

  - der Komplexität der Sach- und Rechtslage,

  - der Unfähigkeit des Beschuldigten, sich selbst zu verteidigen (zum Beispiel bei Jugendlichen oder Personen unter Betreuung).


Es ist wichtig zu betonen, dass ein Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Fällen eines einfach gelagerten Vorwurfs eines Vergehens vor einem Amtsgericht für einen geistig und körperlich gesunden Erwachsenen normalerweise ausgeschlossen ist. In allen anderen Fällen lohnt es sich jedoch, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Bei diesem Prozess stehe ich Ihnen gerne unterstützend zur Seite.



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Wann Pflichtverteidiger?

Ein Beschuldigter hat bereits im Ermittlungsverfahren das Recht auf einen Pflichtverteidiger. Früher erforderte dies einen Antrag der Staatsanwaltschaft während des Ermittlungsverfahrens. Sobald Sie also eine Vorladung von der Polizei erhalten, steht es Ihnen frei, einen Fachanwalt für Strafrecht oder einen anderen Rechtsanwalt aufzusuchen und diesen zu bitten, Ihre Verteidigung als Pflichtverteidiger zu übernehmen. Mit der Zustellung der Anklageschrift wird das Gericht Sie dann dazu auffordern, innerhalb von 1-2 Wochen einen Pflichtverteidiger zu benennen.


Pflichtverteidiger aussuchen?

Sie haben das Recht, Ihren Pflichtverteidiger selbst auszuwählen. Grundsätzlich kann jeder Anwalt diese Rolle übernehmen – es gibt keinen speziellen Beruf des Pflichtverteidigers. Allerdings gibt es gute Gründe, warum es ratsam ist, einen im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu wählen, selbst wenn Ihnen ein Anwalt aus einem anderen Rechtsbereich wie beispielsweise Familienrecht oder Arbeitsrecht bekannt ist und Sie sich mit dessen Diensten zufrieden fühlten. Das Strafrecht ist äußerst spezifisch und erfordert vertiefte Kenntnisse im Verfahrensrecht, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte in allen Phasen des Verfahrens gewahrt werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt zu suchen. Achten Sie auf Fachanwaltstitel oder einschlägige Referenzen.

Wenn das Gericht Sie nach einem benannten Verteidiger fragt und Sie keinen nennen, wird das Gericht einen für Sie auswählen. In der Praxis kann dies bedeuten, dass Sie einen Verteidiger erhalten, der wirtschaftlich darauf angewiesen ist, weiterhin vom Gericht beigeordnet zu werden. Solche Anwälte sind möglicherweise nicht immer gewillt oder in der Lage, Sie optimal zu verteidigen. Aus diesem Grund ist es entscheidend, selbst einen erfahrenen Strafverteidiger zu benennen und nicht dem Vorschlag des Gerichts bedingungslos zu vertrauen.


Beachten Sie: Obwohl es Gerichte gibt, die dies unterschiedlich handhaben, ist es wichtig zu wissen, dass der Pflichtverteidiger seinen Kanzleisitz nicht am Gerichtsort haben muss. Sie können jeden in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt wählen.


Wann ist ein Antrag auf einen Pflichtverteidiger sinnvoll?

Grundsätzlich ist ein Antrag auf einen Pflichtverteidiger nicht zwingend erforderlich. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers sollten vom Gericht von Amts wegen berücksichtigt werden – also ohne expliziten Antrag seitens des Beschuldigten.

Dennoch kann es in vielen Situationen ratsam sein, einen Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu stellen. Einige Beispiele hierfür sind:

- Das Gericht ist nicht über alle relevanten Tatsachen informiert, die eine Beiordnung notwendig machen könnten.

- Der Fall liegt an der Grenze, bei der nicht eindeutig ist, ob eine Beiordnung des Pflichtverteidigers erforderlich ist.

Häufig sind die Gründe, die eine Beiordnung eines Pflichtverteidigers rechtfertigen würden, dem Gericht nicht bekannt. Falls der Beschuldigte beispielsweise an einer Krankheit leidet, die seine Fähigkeit zur Verteidigung einschränkt, könnte dies die Beiordnung eines Pflichtverteidigers rechtfertigen – in einem solchen Fall wäre ein entsprechender Antrag angebracht. Auch bei Grenzfällen, in denen unklar ist, welche Strafe den Angeklagten im Falle einer Verurteilung erwartet, kann ein Antrag auf einen Pflichtverteidiger gerechtfertigt sein.

Wenn Sie unsicher sind, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, einen Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu stellen ,dann melden Sie sich gerne bei meiner Kanzlei in Hannover!


Antrag auf einen Pflichtverteidiger: Wie stelle ich den Antrag?

Für die Einreichung eines Antrags auf einen Pflichtverteidiger gibt es keine spezifischen Anforderungen. Dennoch sollte der Antrag stets begründet werden, warum ein Fall der "notwendigen Verteidigung“ – also ein Fall der Pflichtverteidigung – vorliegt. Es ist daher ratsam, dass der Antrag von einem Anwalt gestellt wird. Daher empfiehlt es sich, zunächst mit einem Anwalt zu sprechen, ob die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Ihrem Fall in Betracht kommt. Ist dies der Fall, wird der Anwalt auch den Antrag begründen und einreichen. Falls der Antrag abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, dass der Anwalt dagegen Beschwerde einlegt.


Antrag auf einen Pflichtverteidiger: Wann ist der Antrag sinnlos?

Ein Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist sinnlos, wenn die Voraussetzungen gemäß § 140 StPO oder andere gesetzliche Gründe für eine Beiordnung nicht erfüllt sind. Ein Antrag mit der bloßen Begründung „Ich kann mir keinen Anwalt leisten, deshalb ist mir ein Pflichtverteidiger beizuordnen“ wird in der Regel vom Gericht abgelehnt. Ihr Strafverteidiger kann Sie bezüglich der Erfolgsaussichten eines Antrags beraten.


Finanzielle Aspekte: Kosten und Erstattung

Eine häufige Frage betrifft die Kosten für einen Pflichtverteidiger. Wie bereits erwähnt; entgegen einem verbreiteten Vorurteil hat ein Pflichtverteidiger nichts mit den Einkommensverhältnissen des Beschuldigten zu tun. Nicht jeder, der sich keinen Anwalt leisten kann, bekommt automatisch einen Pflichtverteidiger! Nur dann, wenn die genannten gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird ihm ein Anwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet. Liegen diese nicht vor, wird kein Pflichtverteidiger beigeordnet – der Beschuldigte muss sich dann einen Wahlverteidiger nehmen. Ebenso falsch ist die Annahme, ein Pflichtverteidiger sei ein Anwalt auf Staatskosten. Die Kosten der Pflichtverteidigung sind Verfahrenskosten. Diese werden dem Angeklagten im Falle der Verurteilung auferlegt. Das bedeutet, dass der Pflichtverteidiger zwar seinen Gebührenanspruch erst einmal mit der Staatskasse abrechnet, dem Angeklagten können diese Kosten aber später von der Staatskasse zusammen mit den Gerichtskosten in Rechnung gestellt. Pflichtverteidigung ist also nicht automatisch eine kostenlose Verteidigung.


Pflichtverteidiger im Jugendstrafverfahren – Die spezifischen Voraussetzungen

Im Jugendstrafverfahren gelten ergänzend zu § 140 StPO die Regelungen des § 68 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Gemäß § 68 Nr. 1 JGG ist es nicht nur in den Fällen des § 140 StPO erforderlich, einem jungen Beschuldigten einen Pflichtverteidiger beizustellen, sondern auch in drei weiteren besonderen Situationen:

- Wenn dem Erziehungsberechtigten gemäß § 67 Abs. 4 JGG die Verfahrensrechte entzogen wurden, da er der Tatbeteiligung verdächtig ist.

- Wenn zur Erstellung eines Gutachtens über den Entwicklungsstand des jugendlichen Beschuldigten eine Unterbringung in einer Anstalt in Betracht kommt.

- Wenn ein noch nicht 18 Jahre alter Beschuldigter Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vollstreckt wird.

Neben diesen speziellen Fällen gemäß § 68 Nr. 2 bis 5 JGG ist jedoch die allgemeine Verweisung auf § 140 StPO von großer Bedeutung. Gemäß § 140 Abs. 2 StPO wird einem Beschuldigten auch dann ein Verteidiger bestellt, wenn er nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen. Dies kann auch aufgrund des Alters des Beschuldigten geschehen. Die Beauftragung eines Pflichtverteidigers im Jugendstrafrecht wird daher häufiger in Erwägung gezogen als in einem "normalen" Strafverfahren. Die Rechtsprechung erkennt zusätzlich zahlreiche Fälle an, in denen einem Jugendlichen ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden sollte. 

Aufgrund meiner Expertise als Strafverteidiger mit vielen Fällen des Jugendstrafrecht kann ich Ihren Fall eingehend prüfen und Ihnen die passende rechtliche Beratung bieten. Wenden Sie sich gerne an meine Kanzlei in Hannover, um Ihr Anliegen professionell zu klären.


Fazit

Der Pflichtverteidiger spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Strafrecht, um einen gerechten Prozess und eine angemessene Verteidigung sicherzustellen. Als Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht  Ziel als erfahrener Strafverteidiger in Hannover ist es, Mandanten eine kompetente und engagierte Verteidigung zu bieten. Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.




Bild: Adobe Stock - Dan Race - 116313862

 
 
 

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