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Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe: Ein Schritt zur sozialen Gerechtigkeit

Als Fachanwalt für Strafrecht in Hildesheim und Hannover begrüße ich die jüngste Entscheidung des Bundestages zur Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe. In diesem Blogbeitrag gebe ich einen kurzen Überblick über die Hintergründe der Gesetzesänderung und beleuchte die positiven Auswirkungen für die Betroffenen und die Gesellschaft.


Die unverhältnismäßige Härte der Ersatzfreiheitsstrafe:

Die bisherige Praxis, Personen, die eine Geldstrafe nicht begleichen können, stattdessen ins Gefängnis zu schicken, wurde von vielen Seiten als unverhältnismäßig kritisiert. Insbesondere im Kontext des Schwarzfahrens führte dies zu heftigen Diskussionen. Die Tatsache, dass Menschen, die ohne Fahrschein den öffentlichen Verkehr nutzen, mit einer Haftstrafe belegt werden können, erschien vielen als überzogene und ungerechte Maßnahme. 


Die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe:

Um diesem Missstand entgegenzuwirken, hat die Ampel-Koalition einen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vorgelegt, der eine Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe vorsah. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde mittlerweile vom Bundestag verabschiedet. Bisher musste eine Person für jeden Tagessatz einer Geldstrafe einen Tag im Gefängnis verbringen, wenn sie die Geldstrafe nicht bezahlen konnte. Durch die beschlossene Halbierung drohen nun bei einer Verurteilung zu 50 Tagessätzen nur noch 25 Tage Haft.



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Mehr Chancen für Betroffene:

Diese Reform bietet den Betroffenen eine größere Chance, der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe durch alternative Maßnahmen zu entgehen. In Zukunft müssen die Betroffenen ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie statt der Haft auch gemeinnützige Arbeit zugunsten der Allgemeinheit leisten können. Dies stellt einen wichtigen Schritt hin zu einem differenzierteren und sozialverträglicheren Strafvollzugssystem dar, der für mich als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hildesheim und Hannover mehr als überfällig war.


Ein ganzheitlicher Ansatz:

Neben der Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe beinhaltet die Gesetzesänderung auch strengere Voraussetzungen für drogen- oder alkoholabhängige Straftäter, um ihre Haft in Entzugseinrichtungen oder psychiatrischen Krankenhäusern, statt im Gefängnis abzuleisten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Überbelegung in den Haftanstalten zu reduzieren und eine angemessene Versorgung der Betroffenen sicherzustellen. Als erfahrener Strafverteidiger in Hildesheim und Hannover musste ich bereits miterleben, dass Mandanten die vom Gericht angeordneten Therapiemaßnahmen mangels Kapazitäten nicht antreten konnten. Vor dem Hintergrund des einer bestehenden, vom Gutachter festgestellte Alkohol und/oder Drogenabhängigkeit, ein desolater Zustand.


Fazit:

Die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe ist aus meiner Sicht als Anwalt für Strafecht in Hildesheim und Hannover ein bedeutender Schritt in Richtung sozialer Gerechtigkeit und einem ausgewogeneren Strafvollzugssystem. Sie ermöglicht den Betroffenen eine größere Chance, der Haft durch gemeinnützige Arbeit zu entgehen. Die gleichzeitige Verschärfung der Voraussetzungen für eine alternative Haftverbüßung bei drogen- oder alkoholabhängigen Straftätern sowie die Erweiterung des Katalogs strafverschärfender Tatmotive unterstreichen den ganzheitlichen Ansatz dieser Reform. Als Fachanwalt für Strafrecht in Hildesheim und Hannover begrüße ich diese Entwicklung und hoffe, dass sie zu einer gerechteren und humaneren Justiz beiträgt. 



Bild: AdobeStock - 122406607 - Sergey Yarochkin

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