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Herzlich Willkommen
bei Ihrem Strafverteidiger 
in Hildesheim -
Rechtsanwalt Isik

Rechtsanwalt Isik, LL.M. MLE – Strafverteidiger
in Hildesheim

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich meine Mandanten auch in Hildesheim und anderen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland. 

Bewertungen

Das Wichtigste vorab -
Mein erster Rat für Sie

Keine Aussage gegenüber der Polizei!

Muss ich eine aussage bei der Polizei machen? Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, bei der Polizei als Beschuldigter eine Aussage machen zu müssen. Als Beschuldigter oder Angeklagter sind Sie zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, Angaben zum Tatvorwurf zu machen. Nicht vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft, oder vor dem Gericht. Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Rechtsanwalt, Ihrem Strafverteidiger.

Mit einem strafrechtlich relevanten Vorwurf konfrontiert zu sein, begründet für Betroffene und Angehörige eine Zeit, die mit Ängsten, Sorgen und Unsicherheiten verbunden ist. 

Als Strafverteidiger in Hildesheim, ist es mein Hauptanliegen, Ihnen diese Unsicherheiten zu nehmen und Ihnen mit Vertrauen, Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ich berate und verteidige Sie engagiert, kompetent und sachlich in jedem Bereich des Strafrechts.

 

Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Sie professionell, vertrauenswürdig und mit Expertise in der Region Hildesheim und bundesweit. Um Fehler zu vermeiden und wertvolle Zeit zu sparen, kontaktieren Sie mich so schnell wie möglich, wenn Sie eine Vorladung, eine Anklage, einen Durchsuchungsbeschluss einen Straf- oder Haftbefehl erhalten haben. Natürlich stehe ich auch in Notfällen zur Verfügung.

Schwerpunkte

Schwerpunkte

I.

Strafverteidigung

Das Strafrecht ist ein sehr persönliches Rechtsgebiet und deshalb in erheblichem Maße Vertrauenssache.

Die individuellen Belastungen, Sorgen und Unsicherheiten können sehr hoch sein. Daher erfolgt die Beratung, Vertretung und Verteidigung ohne Vorbehalte und unter alleiniger und ausschließlicher Wahrung Ihrer Interessen. Meine Aufgabe als Strafverteidiger ist es, Ihnen die juristischen Belastungen und Unsicherheiten zu nehmen und im Rahmen des Mandats, das beste Ergebnis für Sie zu erzielen. 

II.

Pflichtverteidigung

Das Wichtigste zuerst: Bestimmen und benennen Sie einen Pflichtverteidiger. Ansonsten tut das Gericht dies für Sie. Die Frage, ob ein Pflichtverteidiger bestellt wird, ist keine Frage des Einkommens. Der Gesetzgeber will lediglich sicherstellen, dass dem Angeklagten ausnahmslos ein Strafverteidiger zur Seite steht, um den prozessualen Schutz der Rechte zu gewährleisten. Als Strafverteidiger in Hildesheim werde ich auch als Pflichtverteidiger für Sie tätig. 

III.

Ermittlungsverfahren

Das Wichtigste vorab: Ziehen Sie schnellstmöglich einen Strafverteidiger heran. Als Rechtsanwalt für Strafrecht ist es mir möglich, für Sie Akteneinsicht zu nehmen, um so einen Einblick in die bisherigen Ermittlungsarbeiten der Strafverfolgungsbehörden und der Beweislage zu erhalten. Aufgrund der mir durch die Ermittlungsakte gewonnenen Informationen kann ich Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Situation bieten. Ziel ist die Vermeidung eines Hauptverfahrens, da jede Hauptverhandlung für den Angeklagten Unsicherheiten und ein Verurteilungsrisiko beinhaltet. Damit ist jede Art von Einstellung im Ermittlungsverfahren das bessere Ergebnis. 

IV.

Betäubungsmittelstrafrecht

Drogenbesitz- und Verkauf, etc.

Sexualstrafrecht

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung, Kinderpornographie, etc.

Verkehrsstrafrecht

Blutalkohol, Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Die "sieben Todsünden des Straßenverkehrs", etc.

Vermögensdelikte

Betrug, Untreue, Versicherungsbetrug, etc.

Körperverletzungsdelikte

Körperverletzung, Schwere Körperverletzung, etc.

Raub und Erpressung

Schwerer Raub, Räuberische Erpressung, Räuberischer Diebstahl, etc.

Verhalten im Notfall, Notfall & Notfallkontakt

Notfall

Verhalten im Notfall - Was mache ich bei einem Strafbefehl?

Wie oben bereits erwähnt, ist die wichtigste Regel und oberstes Gebot zu Ihrem Schutz: Schweigen, Schweigen und noch mal Schweigen! Was Sie gegenüber Ermittlungsbehörden äußern, steht in der Akte und lässt sich nicht mehr aus der Welt schaffen. Nehmen Sie zuerst Kontakt zu einem Strafverteidiger/Rechtsanwalt für Strafrecht auf.

Ihr Verhalten kann das gesamte Strafverfahren beeinflussen und eine entscheidende Bedeutung haben. Versuchen Sie daher, die Ruhe zu bewahren und kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Strafverteidiger/Rechtsanwalt für Strafrecht. Dies gilt auch, wenn Sie von der Polizei einen Anhörungsbogen als Beschuldigter erhalten haben. Den Vernehmungstermin bei der Polizei wird Ihr Strafverteidiger dann für Sie absagen. Im Übrigen gilt: Sie sind nicht verpflichtet, bei einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen! Das bedeutet, Sie können dem Termin fernbleiben, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Sollten Sie einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten, nehmen Sie ebenfalls unbedingt zeitnah Kontakt zu einem Strafverteidiger/Rechtsanwalt für Strafrecht auf. Dies gilt insbesondere im Falle des Strafbefehls, da nur innerhalb von 2 Wochen (!!!) nach seiner Zustellung Einspruch gegen diesen eingelegt werden kann.

Notfall & Notfallkontakt

Bitte beachten Sie: Je früher Sie mich als Rechtsanwalt einschalten, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten im Strafverfahren. Nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu mir auf. Dies gilt selbstverständlich auch für Angehörige, wenn eine vorläufige Festnahme des Betroffenen erfolgt ist.

Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen

Neben dem Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten steht seinen Angehörigen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Dies darf nicht vergessen werden! Dieses verfassungsrechtlich gewährte Recht ist gerade im Falle einer plötzlichen Haus- oder Bürodurchsuchung zu beachten. Aber auch wenn Sie plötzlich vor dem Untersuchungsrichter stehen, der beabsichtigt, gegen Sie einen Haftbefehl zu erlassen. Verfallen Sie nicht dem vermeintlichen Druck, sondern halten Sie an Ihrem Aussageverweigerungsrecht fest, bis Ihnen ein Rechtsanwalt für Strafrecht zur Seite steht.

Versuchen Sie niemals auf Zeugen einzuwirken! Dies geschieht leider immer wieder im Rahmen von plötzlichen Hausdurchsuchungen, wenn man noch denkt, schnell auf die Mitarbeiter einreden zu wollen. Dies kann den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr begründen. Sie können daher schneller als Sie es sich vorstellen können, vor dem Haftrichter landen. Verlangen Sie lieber zunächst die Einsicht in den Durchsuchungsbefehl und nehmen Sie anschließend unmittelbar Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht auf. Gerne können Sie sich hierzu an mich als Ihren Strafverteidiger in Hildesheim wenden. Achten Sie darauf, dass Sie kein Dokument unterschreiben, wonach Sie die Durchsuchung genehmigen! Das gleiche gilt für das Setzen von irgendwelchen Kreuzen auf dem Durchsuchungsprotokoll!

Sollte der Durchsuchungsbefehl älter als 6 Monate sein, ist eine Durchsuchung rechtswidrig. In solchen Fällen weisen Sie die Ermittlungsbeamten sofort darauf hin! Dies gilt im Übrigen auch für Haftbefehle!

Seien Sie sich bewusst, dass Sie während des gesamten Ermittlungsverfahrens das Recht auf die Konsultation eines Anwalts haben. Bis dahin verweigern Sie die Aussage! Nehmen Sie über meine Nottelefonnummer Kontakt zu mir als Ihrem Rechtsanwalt auf. Ich helfe Ihnen vor unüberlegten Schritten, sodass eine Einstellung im Ermittlungsverfahren möglich bleibt. Gerade zur Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung gibt es Möglichkeiten, in Absprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein Ergebnis auszuhandeln, welches eine Hauptverhandlung unnötig machen kann. Dies ist stets mein Ziel als ihr Rechtsanwalt in Hildesheim für Strafecht.

Kontakt

Kanzlei-Bewertungen

Expertise, fachliche Kompetenz und Vertrauen zeichnen unsere Arbeit aus. 

Und das allein für unsere Mandanten. Überzeugen Sie sich selbst.

Kontakt

ISIK Rechtsanwälte

Hohenzollernstraße 20

30161 Hannover

Telefon: 0511 33 65 11 00

E-Mail: info@isik-rae.de

Schildern Sie hier Ihr Anliegen und ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

In dringenden Angelegenheiten und großen Unsicherheiten nutzen Sie auch die Möglichkeit des Notfallkontaktes.

Vielen Dank!

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