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Ablauf Strafverfahren – Strafverteidiger Hildesheim gibt Überblick

Aktualisiert: 21. Nov.

Als Fachanwalt für Strafrecht in Hildesheim und Hannover habe ich täglich mit den unterschiedlichsten Strafverfahren zu tun. In diesem Blogbeitrag möchte ich Ihnen einen Einblick in den Ablauf eines Strafverfahrens geben und dabei die verschiedenen Phasen und Entscheidungsmöglichkeiten aufzeigen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine allgemeine Darstellung handelt und jeder Fall individuell betrachtet werden sollte.


1. Das Vorverfahren (Ermittlungsverfahren)

Das Vorverfahren, auch als Ermittlungsverfahren bekannt, bildet den ersten Teil des Strafverfahrens. Zuständig dafür ist die Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen in Zusammenarbeit mit der Polizei durchführt. Als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover bin ich mit den örtlichen Gegebenheiten und den entsprechenden Zuständigkeiten bestens vertraut.


Die Staatsanwaltschaft wird tätig, wenn ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht, sei es aufgrund einer Strafanzeige, eines Strafantrags oder von Amts wegen. Im Vorverfahren ist es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, den Sachverhalt zu erforschen. Dazu sammelt sie Beweise, führt gegebenenfalls Hausdurchsuchungen durch, befragt Zeugen, Sachverständige und Tatbeteiligte.


Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Beschuldigte zu dem Tatvorwurf angehört. Hierbei hat der Beschuldigte das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover stehe ich meinen Mandanten bereits in dieser Phase zur Seite. Eine frühzeitige Einsicht in die Ermittlungsakte ermöglicht es mir, das weitere Vorgehen mit meinem Mandanten abzustimmen.


2. Anklage, Strafbefehl oder Einstellung

Nach Abschluss des Vorverfahrens gibt es drei mögliche Szenarien: die Anklage, den Strafbefehl oder die Einstellung des Verfahrens. Die Anklage ist die Voraussetzung für ein strafgerichtliches Verfahren. Die Staatsanwaltschaft reicht eine Anklageschrift beim zuständigen Strafgericht ein, die den Tatvorwurf und die Beweismittel enthält.


Das Gericht prüft im Zwischenverfahren, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und ob eine strafrechtliche Verurteilung wahrscheinlich ist. Wird der Tatverdacht bestätigt, erlässt das Gericht den Eröffnungsbeschluss und die Hauptverhandlung wird eingeleitet.


Bevor es zur Hauptverhandlung kommt, wird die Anklageschrift dem Angeklagten und seinem Anwalt zugestellt. Dies ermöglicht es dem Verteidiger, die Anklage und die Beweismittel zu prüfen und gegebenenfalls Anträge zu stellen, um die Eröffnung des Hauptverfahrens zu verhindern.


Alternativ kann das Verfahren auch mit einem Strafbefehl enden. Dies ist bei kleineren Straftaten möglich, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Gegen den Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden, was zu einer Hauptverhandlung führt. Erfolgt kein Einspruch, wird der Strafbefehl rechtskräftig und ist vollstreckbar.


Eine weitere Möglichkeit ist die Einstellung des Verfahrens. Dies kann auf Antrag der Verteidigung oder von Seiten der Staatsanwaltschaft erfolgen, wenn zum Beispiel keine ausreichenden Beweismittel vorliegen oder die Schuld als gering anzusehen ist. Die Einstellung kann endgültig oder vorläufig mit Auflagen erfolgen.



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3. Hauptverfahren

Das Hauptverfahren beginnt mit dem Eröffnungsbeschluss des Gerichts. Hierbei wird die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und der bisherige Angeschuldigte wird zum Angeklagten. Das Hauptverfahren gliedert sich in die Vorbereitung der Hauptverhandlung und die eigentliche Hauptverhandlung.


In der Vorbereitung werden die Akten umfassend geprüft und der Ablauf der Hauptverhandlung geplant. Dabei werden alle beteiligten Personen zum Termin geladen, einschließlich des Angeklagten, seines Verteidigers, Zeugen und gegebenenfalls Sachverständiger. Die Hauptverhandlung ist der zentrale Teil des Strafverfahrens, da das Urteil maßgeblich auf dem Ergebnis dieser Verhandlung basiert.


Der Ablauf der Hauptverhandlung ist streng geregelt. Es beginnt mit dem Aufruf zur Sache, gefolgt von der Vernehmung des Angeklagten und der Verlesung der Anklage. Der Angeklagte hat das Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern, kann aber auch von diesem Recht Gebrauch machen zu schweigen.


Es folgt die Beweisaufnahme, bei der Zeugen, Sachverständige und Beweismittel gehört werden. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung können Stellung zu den Beweismitteln nehmen und die Zeugen befragen. Nach Abschluss der Beweisaufnahme erfolgen die Schlussvorträge bzw. Plädoyers, in denen die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung ihre abschließenden Stellungnahmen und Anträge vorbringen.


Nach der Beratung und Abstimmung verkündet das Gericht das Urteil. Es kann von den Anträgen der Staatsanwaltschaft oder der Verteidigung abweichen. Das Urteil wird im Namen des Volkes verkündet und enthält die Urteilsformel sowie die Urteilsgründe.


4. Das Urteil und Rechtsmittel

Mit der Urteilsverkündung endet das Strafverfahren in erster Instanz. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben die Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen. Dies kann durch Berufung oder Revision geschehen.


Bei der Berufung wird der Fall erneut bei der nächsthöheren Instanz verhandelt. Das Landgericht prüft den Fall und entscheidet erneut. Gegen Urteile des Landgerichts kann nur die Revision eingelegt werden, bei der das Urteil auf Verfahrensfehler oder Fehler in


der Anwendung des Rechts überprüft wird. Das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof sind für die Überprüfung zuständig, je nachdem, ob das Urteil vor einem Landgericht oder einem Oberlandesgericht gefällt wurde.


5. Dauer des Strafverfahrens

Als erfahrener Strafverteidiger in Hildesheim und Hannover kann ich sagen, dass die Dauer eines Strafverfahrens stark variieren kann und von verschiedenen Faktoren abhängt. In der Regel dauert das Ermittlungsverfahren mehrere Monate, manchmal sogar Jahre, abhängig von den Umständen des Falls. Nach der Anklageerhebung vergehen meist noch weitere Monate bis zur Hauptverhandlung, je nach Auslastung der Gerichte.


Die Hauptverhandlung selbst kann an einem Tag abgeschlossen sein oder sich über mehrere Tage, Wochen oder sogar Monate erstrecken, insbesondere bei komplexen Fällen. Die Dauer hängt von der Komplexität der Sache selbst ab, kann aber auch von der Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung beeinflusst werden. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hildesheim und Hannover ist es auch nichts Ungewöhnliches aus der Verhandlung heraus sog. Beweisanträge zu stellen, die oftmals dazu führen, dass das Gericht einen weitere Hauptverhandlungstermin anzuberaumen, um dem Beweisantrag nachkommen zu können.


Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur eine grobe Einschätzung ist und es immer von den individuellen Umständen des Falls abhängt. Als Fachanwalt für Strafrecht in Hildesheim und Hannover sowie bundesweit stehe ich meinen Mandanten während des gesamten Verfahrens zur Seite und sorge für eine effektive Verteidigung.


Fazit

Der Ablauf eines Strafverfahrens ist komplex und beinhaltet verschiedene Phasen, von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung. Als Fachanwalt für Strafrecht in Hildesheim und Hannover stehe ich meinen Mandanten in jeder Phase zur Seite und verteidige ihre Interessen. Die Dauer des Strafverfahrens kann variieren, aber ich setze mich dafür ein, dass das Verfahren so effizient wie möglich abläuft und eine unnötige Prozessdauer vermieden wird, wobei das bestmögliche Ziel für den Mandanten immer im Auge bleibt. Bei Fragen oder rechtlichen Problemen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um eine individuelle Beratung und Unterstützung zu bieten.





Bild: AdobeStock - 355830367 - Nico

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